Presseberichte über uns
“Presseberichte über das SOZIALMEDIZINISCHE INSTITUT”
Fachgebiete
Breites fachärztliches Spektrum
Das SMI Berlin zeichnet sich durch ein überaus breites Spektrum unterschiedlicher Fachrichtungen aus: Je nach Notwendigkeit können bei uns an einem Ort verschiedene Perspektiven in die sozialmedizinische Beurteilung einfließen. Das empfinden viele Patienten als Erleichterung. Zudem verkürzt sich so der Weg bis zur Fertigstellung der finalen gutachterlichen Stellungnahme.
Derzeit sind in unserem Haus erfahrene Fachärztinnen und Fachärzte aus den folgenden Disziplinen tätig:
- Allergologie
- Allgemeinmedizin
- Anästhesiologie
- Arbeitsmedizin
- Chirotherapie
- Chirurgie
- Dermatologie
- Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
- Innere Medizin
- Kardiologie
- Klinische Pharmakologie
- Neurologie
- Orthopädie
- Phlebologie
- Plastische und Ästhetische Chirurgie
- Physikalische und Rehabilitative Medizin
- Psychiatrie
- Psychosomatische Medizin
- Psychotherapie
- Pulmologie
- Rehabilitation
- Sozialmedizin
- Unfallchirurgie
- Zahnmedizin
Formen
Gutachtenarten: So vielfältig wie die zu klärenden Fragen
Art und Form der von uns erstellten Gutachten richten sich generell nach dem Zweck und der konkreten Fragestellung, die durch die sozialmedizinische Stellungnahme beantwortet werden soll. In vielen Fällen liegt ein vom jeweiligen Auftraggeber entworfenes Formular zugrunde. Die Begutachtung erfolgt dann meist anhand eines vorformulierten Fragenkatalogs. Das betrifft unter anderem:
- Arbeits – oder Berufsunfähigkeitsgutachten
- Unfallversicherungsgutachten
- Rehabilitationsgutachten
In anderen Situationen, wenn zum Beispiel die Frage im Raum steht, ob und inwieweit eine psychische Erkrankung die Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt, bevorzugen manche Auftraggeber ein Gutachten in freier Form. Gleichwohl stützt sich die abschließende sozialmedizinische Beurteilung hierbei stets auf ein intensives, zugewandtes Gespräch unserer erfahrenen Psychiater, Psychologen oder Neurologen mit dem betroffenen Patienten.
Auch Gutachten im Hausbesuch, nach Aktenlage sowie Zusammenführungen in Form von Summationsgutachten gehören zum Leistungsspektrum unseres Hauses.
Egal, mit welcher Fragestellung Sie wie viele Gutachten in welche Form bei uns beauftragen – unsere eingespielten Sachbearbeiter sorgen verlässlich für effiziente und reibungslose Abwicklungsprozesse. Dank einer durchdachten Arbeitsorganisation und dem Einsatz moderner IT-Verfahren gelingt es uns, die Zeitspanne zwischen Begutachtungsterminen und der Auslieferung fertiger Gutachten im Sinne der Patienten und der Auftraggeber kurz zu halten.
Wozu dienen Gutachten
Zweck und Anlass einer sozialmedizinischen Begutachtung
Sozialmedizinische Gutachten sind oftmals notwendig, um Anträge auf Leistungen einer Sozialversicherung sachgerecht und fundiert entscheiden zu können. Das betrifft zum Beispiel Arbeits-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsanträge sowie private oder gesetzliche Rentenverfahren. In der Regel beauftragt uns in solchen Fällen die für Sie zuständige Versicherung. Für Sie als Antragsteller entstehen dadurch keine Kosten.
Sollten Sie ein Privatgutachten gemäß § 109 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zur Vorlage bei einem Gericht benötigen, können Sie uns gern auch direkt ansprechen. Auf Wunsch des Klägers erstellen wir beispielsweise Fachgutachten gemäß SGG in Streitfällen zu einer Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung. Aber auch, wenn Sie beim Familiengericht ein Gutachten etwa zur Klärung des Leistungsvermögens bei Unterhaltsklagen vorlegen wollen, unterstützen wir Sie gern.
Sinnvoll kann eine versicherungsmedizinische Begutachtung darüber hinaus sein, wenn Sie sich in einem Rechtsstreit, zum Beispiel wegen vermuteter Behandlungsfehler, beraten lassen wollen. Generell liquidieren wir die Erstellung von Privatgutachten nach der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Ablauf der Begutachtung
Wie läuft eine Begutachtung ab?
Bevor die eigentliche Begutachtung beginnt, erhalten Sie zunächst Gelegenheit, sich mit der Datenschutzerklärung unseres Hauses vertraut zu machen. Unter strenger Beachtung aller gesetzlichen Bestimmungen scheuen wir keine Anstrengung, um Ihre Privatsphäre und Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung vor, während und nach der Begutachtung umfassend zu schützen. Beachten Sie deshalb bitte auch Ihrerseits schon bei der Anmeldung das Gebot der Diskretion: Halten Sie Abstand und treten Sie erst dann direkt an die Rezeption heran, wenn kein anderer Patient mehr dort betreut wird. Aus Datenschutzgründen rufen wir Sie auch nicht mit Ihrem Namen auf, sondern teilen Ihnen eine Wartenummer zu.
Außerdem erhalten Sie bei der Anmeldung einen Fragebogen, der Ihrem Gutachter die Vorbereitung auf das Untersuchungsgespräch erleichtert. Beantworten Sie die Fragen bitte während Sie warten, bis Ihre Nummer aufgerufen wird. Gern können Sie sich den Fragebogen auch hier herunterladen, um ihn zuhause in Ruhe vorab auszufüllen.
Sobald Sie an der Reihe sind, wird Ihre Nummer aufgerufen, und Ihr Gutachter begleitet Sie in den Untersuchungsraum. Beachten Sie bitte, dass die Begutachtung unter Umständen mit einer körperlichen Untersuchung einhergeht. Dazu kann es notwendig sein, dass der Arzt oder die Ärztin Sie bittet, sich im notwendigen Maße zu entkleiden. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen im Vorfeld der Begutachtung haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Mitarbeiter vor Ort. Wir helfen Ihnen gern.
Begutachtungen führen wir grundsätzlich in deutscher Sprache durch. Sollten Sie Deutsch nicht gut genug sprechen oder verstehen, wäre es hilfreich, wenn Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens als Übersetzer begleiten lassen. Gern können Sie auch sonst einen Begleiter mitbringen. Über deren Anwesenheit während der Begutachtung entscheidet im Einzelfall jedoch stets der untersuchende Arzt beziehungsweise die untersuchende Ärztin. In manchen Fällen – zum Beispiel bei Begutachtungen für eine Rentenversicherung – ist die Anwesenheit von Begleitpersonen nach geltendem Recht grundsätzlich ausgeschlossen.
Allgemeine Hinweise
Allgemeine Hinweise
Alle von uns erstellten sozialmedizinischen Gutachten sind grundsätzlich Eigentum des Auftraggebers. Aus Datenschutzgründen werden sie auch nur dort archiviert. Ob und unter welchen Voraussetzungen Sie als Betroffener Einsicht in das Gutachten erhalten – darüber entscheidet allein diejenige Institution, die das Gutachten beauftragt hat. Wenn Sie Fragen zum Gutachten haben, wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer oder des Aktenzeichens und des Untersuchungsdatums direkt an Ihre zuständige Versicherung oder das Gericht.
Wir erstellen Ihr Gutachten stets neutral und unabhängig von irgendwelchen Interessen Dritter nach einer gewissenhaften fachärztlichen Untersuchung. Dabei gleichen wir die von Ihnen zur Verfügung gestellten Behandlungsunterlagen sorgfältig mit den selbst erhobenen Befunden ab. Falls notwendig, veranlassen wir eine ergänzende Diagnostik durch einen mit uns kooperierenden Partner in der Radiologie oder Labormedizin.
Kurzportrait
Wir über uns
Seit seiner Gründung im Jahr 2008 ist das Sozialmedizinische Begutachtungsinstitut SMI Berlin kontinuierlich gewachsen. Heute betreuen etwa 45 erfahrene Gutachter unterschiedlicher Fachrichtung gemeinsam mit zehn Sachbearbeitern die Patienten.
Das Team
Leitender Arzt: Dipl.-Med. Hans-Werner Pfeifer