Wozu dienen Gutachten

Zweck und Anlass einer sozialmedizinischen Begutachtung

Sozialmedizinische Gutachten sind oftmals notwendig, um Anträge auf Leistungen einer Sozialversicherung sachgerecht und fundiert entscheiden zu können. Das betrifft zum Beispiel Arbeits-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsanträge sowie private oder gesetzliche Rentenverfahren. In der Regel beauftragt uns in solchen Fällen die für Sie zuständige Versicherung. Für Sie als Antragsteller entstehen dadurch keine Kosten.

Sollten Sie ein Privatgutachten gemäß § 109 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zur Vorlage bei einem Gericht benötigen, können Sie uns gern auch direkt ansprechen. Auf Wunsch des Klägers erstellen wir beispielsweise Fachgutachten gemäß SGG in Streitfällen zu einer Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung. Aber auch, wenn Sie beim Familiengericht ein Gutachten etwa zur Klärung des Leistungsvermögens bei Unterhaltsklagen vorlegen wollen, unterstützen wir Sie gern.

Sinnvoll kann eine versicherungsmedizinische Begutachtung darüber hinaus sein, wenn Sie sich in einem Rechtsstreit, zum Beispiel wegen vermuteter Behandlungsfehler, beraten lassen wollen. Generell liquidieren wir die Erstellung von Privatgutachten nach der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).