Ablauf der Begutachtung

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Wie läuft eine Begutachtung ab?

Bevor die eigentliche Begutachtung beginnt, erhalten Sie zunächst Gelegenheit, sich mit der Datenschutzerklärung unseres Hauses vertraut zu machen. Unter strenger Beachtung aller gesetzlichen Bestimmungen scheuen wir keine Anstrengung, um Ihre Privatsphäre und Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung vor, während und nach der Begutachtung umfassend zu schützen. Beachten Sie deshalb bitte auch Ihrerseits schon bei der Anmeldung das Gebot der Diskretion: Halten Sie Abstand und treten Sie erst dann direkt an die Rezeption heran, wenn kein anderer Patient mehr dort betreut wird. Aus Datenschutzgründen rufen wir Sie auch nicht mit Ihrem Namen auf, sondern teilen Ihnen eine Wartenummer zu.

Außerdem erhalten Sie bei der Anmeldung einen Fragebogen, der Ihrem Gutachter die Vorbereitung auf das Untersuchungsgespräch erleichtert. Beantworten Sie die Fragen bitte während Sie warten, bis Ihre Nummer aufgerufen wird. Gern können Sie sich den Fragebogen auch hier herunterladen, um ihn zuhause in Ruhe vorab auszufüllen.

Sobald Sie an der Reihe sind, wird Ihre Nummer aufgerufen, und Ihr Gutachter begleitet Sie in den Untersuchungsraum. Beachten Sie bitte, dass die Begutachtung unter Umständen mit einer körperlichen Untersuchung einhergeht. Dazu kann es notwendig sein, dass der Arzt oder die Ärztin Sie bittet, sich im notwendigen Maße zu entkleiden. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen im Vorfeld der Begutachtung haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Mitarbeiter vor Ort. Wir helfen Ihnen gern.

Begutachtungen führen wir grundsätzlich in deutscher Sprache durch. Sollten Sie Deutsch nicht gut genug sprechen oder verstehen, wäre es hilfreich, wenn Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens als Übersetzer begleiten lassen. Gern können Sie auch sonst einen Begleiter mitbringen. Über deren Anwesenheit während der Begutachtung entscheidet im Einzelfall jedoch stets der untersuchende Arzt beziehungsweise die untersuchende Ärztin. In manchen Fällen – zum Beispiel bei Begutachtungen für eine Rentenversicherung – ist die Anwesenheit von Begleitpersonen nach geltendem Recht grundsätzlich ausgeschlossen.